Sekundarstufe I
Dokumente/Formulare (SJ 2024-25) |
Das Aufnahmeverfahren an Gymnasien:
Gesetzliche Bestimmungen:
-
Brandenburger Schulgesetz vom 02.02.2002, zuletzt geändert am 14.03.2014 (§53)
-
Sek. I –Verordnung(Sek I-V) vom 2. August 2007, zuletzt geä. am 25.03.2013(insb. §6 - 8)
-
in den Verwaltungsvorschriften zur Sek I-VO (VV Sek. I – V) vom 2. August 2007, zuletzt geändert am 25.03.2013 erläuternd ergänzt (3.)
Eltern melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an – Abgabe der Anmeldungen in der Grundschule (Originalgutachten und Zeugniskopie sind beizufügen)
Schüler, die im Land Brandenburg wohnen, dort aber nicht zur Schule gehen, können den Antrag auch bei uns im Gymnasium abgeben.