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Sekundarstufe I

Das Aufnahmeverfahren an Gymnasien:

Gesetzliche Bestimmungen:

  1. Brandenburger Schulgesetz vom 02.02.2002, zuletzt geändert am 14.03.2014 (§53)

  2. Sek. I –Verordnung(Sek I-V) vom 2. August 2007, zuletzt geä. am 25.03.2013(insb. §6 - 8)

  3. in den Verwaltungsvorschriften zur Sek I-VO (VV Sek. I – V) vom 2. August 2007, zuletzt geändert am 25.03.2013 erläuternd ergänzt (3.)

Eltern melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an – Abgabe der Anmeldungen in der Grundschule (Originalgutachten und Zeugniskopie sind beizufügen)
Schüler, die im Land Brandenburg wohnen, dort aber nicht zur Schule gehen, können den Antrag auch bei uns im Gymnasium abgeben.

Sekundarstufe II

Die Anmeldung für die Gymnasiale Oberstufe im Land Brandenburg muss spätestens bis zum 16.02.2024 mit dem folgenden Formblatt erfolgen:

Anmeldebogen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Schüler der 10. Klassen des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums erhalten diese Unterlagen mit den Halbjahreszeugnissen durch die Klassenlehrkräfte. Interessenten anderer Schulen vereinbaren bitte über das Sekretariat oder per E-Mail ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung:

Oberstufenkoordinatorin: Marion Richter
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.